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   OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2014 - 1 MB 33/14   

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https://dejure.org/2014,36485
OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2014 - 1 MB 33/14 (https://dejure.org/2014,36485)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.09.2014 - 1 MB 33/14 (https://dejure.org/2014,36485)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. September 2014 - 1 MB 33/14 (https://dejure.org/2014,36485)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 6 Abs 7 S 2 Nr 1 BauO SH 2009
    Genehmigungsabweichende Bauausführung einer Grenzgarage und Nachbarwiderspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Errichtung einer Doppelgarage an der Grundstücksgrenze

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Errichtung einer Doppelgarage an der Grundstücksgrenze

  • rechtsportal.de

    LBO SH § 6 Abs. 7 S. 2 Nr. 1
    Rechtmäßigkeit der Errichtung einer Doppelgarage an der Grundstücksgrenze

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Der Bauherr (und nicht der Nachbar) bestimmt, wo die Grenzgarage steht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der Bauherr (und nicht der Nachbar) bestimmt, wo die Grenzgarage steht! (IBR 2015, 98)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 543
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2014 - 1 MB 8/14

    Anfechtung einer genehmigungsabweichenden Bauausführung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2014 - 1 MB 33/14
    Eine genehmigungsabweichende Bauausführung wäre durch die erteilte Baugenehmigung, um deren sofortige Vollziehbarkeit es geht, nicht gedeckt (Beschluss des Senats v. 24.06.2014, 1 MB 8/14 [Rn. 21]; vgl. auch VGH Mannheim, Beschl. v. 12.01.2005, a.a.O., Rn. 4).
  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 15 CS 15.1576

    Nachbarschutz gegen Geruchs- und Lärmimmissionen aus landwirtschaftlichen

    Unabhängig davon wird die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung nicht dadurch berührt, dass sich der Bauherr nicht an die Nebenbestimmungen einer (früheren) Baugenehmigung zum Immissionsschutz hält oder das Bauvorhaben sonst abweichend hiervon ausführt (vgl. BayVGH, B. v. 29.1.2016 - 15 ZB 13.1759 - juris Rn. 25 m. w. N.; OVG SH, B. v. 30.9.2014 - 1 MB 33/14 - BauR 2015, 543 = juris Rn. 21; OVG Berlin-Bbg, B. v. 24.6.2014 - OVG 10 S 29.13 - juris Rn. 53).
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